

L'équipe Texto SMS Gratuit
19. September 2026 · 11 Min. Lesezeit
Einleitung: vier Stunden Stille an einem Dienstagmorgen
Sie haben am Sonntagabend online abgeschlossen. Der neue Anbieter kündigt an: „Ihre Rufnummer wird innerhalb von drei Werktagen übertragen." Dienstag, 9:12 Uhr: kein Netz mehr. Die alte SIM zeigt „Kein Dienst", die neue ist noch nicht aktiviert. Um 13:40 Uhr funktioniert alles wieder. Dazwischen: zwei verpasste Geschäftsanrufe und ein nie eingegangener Bestätigungscode der Bank.
Nichts davon ist ungewöhnlich – genau so funktioniert die Rufnummernmitnahme im französischen Mobilfunk. Das Problem: Niemand hat Ihnen gesagt, wann sich das Ausfallfenster öffnet, und was passiert, wenn die Portierung scheitert.

Die Rufnummernmitnahme ist ein kostenloses Recht, geregelt im französischen Post- und Telekommunikationsgesetzbuch und durch Entscheidungen der Arcep. Jedes Jahr wird sie in Frankreich für mehrere Millionen Anschlüsse genutzt – und genau das macht den Mobilfunkmarkt so wettbewerbsintensiv: Den Anbieter wechseln, ohne die Nummer zu wechseln, heißt, die eigene Rechnung zu senken, ohne alle Kontakte informieren zu müssen. Dieser Leitfaden beschreibt den tatsächlichen Ablauf Schritt für Schritt – und vor allem, was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht.
Was Portierung wirklich bedeutet (und was sie mit Ihrem alten Vertrag macht)
Zwei Punkte sollten Sie sich vorab merken:
- Die Portierung ersetzt die Kündigung. Sie müssen bei Ihrem alten Anbieter nicht kündigen: Der Portierungsantrag löst die Kündigung des übertragenen Anschlusses automatisch aus. Ein Kündigungsschreiben zusätzlich zu verschicken ist nicht nur überflüssig, sondern gefährlich – eine wirksame Kündigung vor der Portierung gibt die Nummer frei, und eine freigegebene Nummer lässt sich nicht mehr mitnehmen.
- Der neue Anbieter erledigt alles. Sie kontaktieren den alten Anbieter niemals, um die Übertragung zu organisieren. Der neue Anbieter (der „aufnehmende Anbieter") steuert den Antrag beim „abgebenden Anbieter".
Goldene Regel: Einen Anschluss, den man mitnehmen will, kündigt man niemals selbst. Man schließt woanders ab, und die Kündigung erfolgt von allein.
Daraus folgt: Lief Ihr Vertrag noch in einer Mindestlaufzeit, hebt die Portierung diese nicht auf. Die verbleibenden Monate beziehungsweise die Entschädigung für die vorzeitige Beendigung (höchstens ein Viertel der verbleibenden Monatsbeiträge nach dem 12. Monat bei einer 24-Monats-Bindung, gemäß dem Loi Chatel) werden Ihnen mit der Schlussrechnung berechnet. Das ist keine Portierungsgebühr – die ist verboten.
Schritt 1: den RIO-Code beschaffen
Der RIO (Relevé d'Identité Opérateur) ist die zwölfstellige Kennung Ihres Anschlusses. Er belegt, dass Sie der Vertragsinhaber sind, und sagt dem System, welche Nummer portiert werden soll.
Drei Wege, ihn zu erhalten:
- Die kostenlose Sprachansage 3179, angerufen vom betreffenden Anschluss aus. Das ist der universelle Weg: Alle französischen Mobilfunkanbieter müssen ihn bereitstellen. Der Code wird vorgelesen und anschließend per SMS zugeschickt.
- Der Kundenbereich des Anbieters, meist unter der Rubrik Vertrag oder Kündigung.
- Eine SMS an die 3179 bei den meisten Anbietern, mit dem Stichwort „RIO".
Ein paar Punkte, die in der Praxis Probleme machen:
| Situation | Was Sie wissen müssen |
|---|---|
| Handy verloren oder gestohlen | Die 3179 ist vom Anschluss aus nicht erreichbar: Gehen Sie über den Kundenbereich oder den Kundenservice, mit Identitätsnachweis. |
| Anschluss wegen offener Rechnung gesperrt | Der RIO wird weiterhin herausgegeben, die Portierung kann aber verweigert werden, solange die Schuld nicht beglichen ist. |
| Geschäftlicher Anschluss auf Ihren Firmennamen | Der Vertragsinhaber muss beim aufnehmenden Anbieter identisch sein, sonst scheitert die Portierung systematisch. |
| Gedeckelter Tarif oder Prepaid-Karte | Die Portierung ist möglich, auch aus einem Prepaid-Vertrag heraus, sofern der Anschluss aktiv ist. |
Der RIO hat eine Lebensdauer: Er gilt, solange sich am Anschluss nichts geändert hat, aber aufnehmende Anbieter weisen einen Code, der älter als ein paar Wochen ist, häufig zurück. Holen Sie ihn sich am Tag des Vertragsabschlusses, nicht drei Monate vorher.
Schritt 2: Vertragsabschluss und die Frist von drei Werktagen
Sie übermitteln dem neuen Anbieter: die zu portierende Nummer, den RIO, Ihre Identitätsdaten und eine Bankverbindung. Ist der Antrag draußen, beträgt die gesetzliche Portierungsfrist einen Werktag, in der gängigen Geschäftspraxis ausgedehnt auf maximal drei Werktage – entscheidend ist: Sie können auf Wunsch ein späteres Portierungsdatum verlangen, was bei einer Reise sehr nützlich ist.
Das entscheidende Wort ist Werktag: Der Samstag zählt mit, Sonntag und Feiertage nicht. Ein Vertragsabschluss am Freitagabend bedeutet also eine Portierung spätestens am Mittwoch, nicht am Montag.
Das Ausfallfenster
Am Stichtag erfolgt die Übertragung in der Regel zwischen 8 und 16 Uhr, außerhalb des Wochenendes. In dieser Zeitspanne:
- stellt die alte SIM-Karte den Dienst ein;
- wird die neue aktiviert, manchmal mit mehreren Stunden Verzögerung;
- können eingehende SMS während der Umstellung endgültig verloren gehen – einschließlich Authentifizierungscodes der Bank.
Das ist die häufigste Ursache für böse Überraschungen. Zwei konkrete Vorkehrungen:
- Portieren Sie nicht an einem Dienstagmorgen, wenn Sie an diesem Tag eine elektronische Signatur oder eine freizugebende Überweisung erwarten. Wählen Sie ein ruhiges Datum.
- Stellen Sie Ihre Authentifizierungen vorübergehend um – auf eine Authenticator-App (TOTP) oder auf E-Mail statt auf SMS, für die Dauer der Umstellung. Während des Fensters per SMS versendete Codes werden nicht erneut zugestellt.
Wenn Sie beruflich viel telefonieren, löst ein günstiges Zweit-Handy für den Notfall mit einer Prepaid-SIM in der Schublade das Problem ein für alle Mal: Sie bleiben während der Unterbrechung und bei Netzstörungen über eine Zweitnummer erreichbar.
Schritt 3: neue SIM erhalten und aktivieren
Zwei Szenarien, die sich 2026 deutlich unterscheiden.
Physische SIM-Karte
Sie kommt per Post, oft innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Die klassische Falle: Die Karte ist am Portierungstag noch nicht da, und Sie stehen ohne Anschluss da. Deshalb lösen die meisten Anbieter die Portierung erst nach gemeldeter Aktivierung der SIM aus – prüfen Sie das, und falls es nicht so ist, verlangen Sie ein Portierungsdatum nach dem Erhalt der Karte.
Denken Sie auch an das Format: Nahezu alle neueren Mobiltelefone nutzen die Nano-SIM, aber wenn Sie ein älteres Gerät oder einen 4G-Router übernehmen, verhindert ein SIM-Karten-Adapter, dass Sie mit einer im Schacht wackelnden Karte festsitzen.
eSIM
Die eSIM verändert die Lage: kein Warten auf die Post, Aktivierung per QR-Code oder über die App des Anbieters, in wenigen Minuten. Alle großen französischen Anbieter und ein guter Teil der MVNOs bieten sie inzwischen an. Zwei Vorteile bei einer Portierung:
- Sie können das eSIM-Profil vor dem Portierungstag vorbereiten und es aktivieren, sobald die Umstellung erfolgt;
- auf einem Dual-SIM-fähigen Gerät behalten Sie die alte physische SIM bis zur Umstellung parallel aktiv, was die Unterbrechung auf wenige Minuten reduziert.
Vorsicht allerdings: Die eSIM ist an das Gerät gebunden. Wenn Sie das Telefon wechseln, müssen Sie ein neues Profil anfordern, das nach dem ersten Mal manchmal kostenpflichtig ist. Und ein außerhalb Europas gekauftes Mobiltelefon akzeptiert die eSIM-Profile französischer Anbieter unter Umständen nicht.

Die sechs Gründe, warum eine Portierung scheitert
Wird die Portierung abgelehnt, schickt der aufnehmende Anbieter meist eine knappe Nachricht im Stil von „Antrag nicht erfolgreich". In nahezu allen Fällen steckt einer dieser sechs Gründe dahinter.
- Falscher oder abgelaufener RIO. Ein verwechselter Buchstabe (O/0, I/1) genügt. Fordern Sie den Code erneut über die 3179 an und starten Sie neu.
- Abweichender Vertragsinhaber. Name und Geburtsdatum beim aufnehmenden Anbieter müssen mit denen des abgebenden Vertrags übereinstimmen. Typischer Fall: Der Anschluss läuft auf den Namen des Partners. Dann ist vor der Portierung ein Inhaberwechsel nötig – bei den meisten Anbietern kostenlos und schnell, erfordert aber das Einverständnis beider Seiten.
- Anschluss bereits gekündigt. Das ist der eingangs erwähnte fatale Fehler. Ist der Anschluss einmal geschlossen, fällt die Nummer nach einer Sperrfrist in den gemeinsamen Nummernpool zurück und ist unwiederbringlich verloren. Kein Rechtsmittel.
- Nicht portierbare Nummer. Machine-to-Machine-Nummern, bestimmte technische Rufnummern oder Anschlüsse in einer gesperrten Firmenflotte lassen sich nicht einzeln mitnehmen.
- Offene Rechnung. Der abgebende Anbieter kann die Portierung wegen einer unbezahlten Rechnung verweigern.
- Bereits laufender Portierungsantrag. Zwei gleichzeitige Vertragsabschlüsse bei zwei Anbietern blockieren alles: Stornieren Sie einen, warten Sie die Bereinigung ab, beginnen Sie von vorn.
Wenn die Leitung stumm bleibt: die Rechtsmittel
Wenn Sie nach 16 Uhr am Portierungstag immer noch weder Anrufe noch SMS erhalten, gehen Sie der Reihe nach vor.
Die ersten 24 Stunden
- Neu starten, die SIM in einem anderen Handy testen, die manuelle Netzwahl prüfen (Einstellungen → Verbindungen → Mobile Netzwerke → Manuelle Auswahl). Eine korrekt aktivierte SIM findet das Netz.
- Rufen Sie den Kundenservice des neuen Anbieters an, nicht den des alten, und fragen Sie ausdrücklich nach dem Status des Portierungsauftrags sowie nach dem tatsächlichen Portierungsdatum. Notieren Sie die Vorgangsnummer.
Nach 48 bis 72 Stunden
- Schicken Sie eine schriftliche Beschwerde an den Kundenservice, über das Formular im Kundenbereich oder per Einschreiben. Nennen Sie das Abschlussdatum, den verwendeten RIO, die Vorgangsnummer und fordern Sie ein verbindliches Portierungsdatum.
- Fordern Sie die in Ihrem Vertrag vorgesehene Entschädigung: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der französischen Anbieter sehen in Umsetzung der Portierungsvorschriften eine Entschädigung bei Verzögerung oder Dienstunterbrechung vor, die der Anbieter zu vertreten hat. Ausgezahlt wird sie so gut wie nie von selbst.
Nach einem Monat ohne Antwort
- Wenden Sie sich an den Verbraucherservice (service consommateurs) und einen Monat später an den Médiateur des communications électroniques (Branchenschlichter, kostenlos, Antrag online). Das ist der Schritt, der die meisten Fälle löst.
- Melden Sie den Verstoß der Arcep, die Hinweise von Nutzern über ihre Plattform „J'alerte l'Arcep" sammelt. Die Arcep löst Ihren Einzelfall nicht, aber ihre Portierungsstatistiken fließen in die Kontrollen ein.
- Parallel dazu kann ein Verbraucherverband wie UFC-Que Choisir oder CLCV die Beschwerde unterstützen. Ein Praxisratgeber zu Verbraucherrechten hilft dabei, die Schreiben treffend zu formulieren.
Die Umstellung vorbereiten: die 48-Stunden-Checkliste
Eine gelungene Portierung hängt an wenigen Handgriffen, die vorher erledigt werden – nicht hinterher.
- Sichern Sie Ihre Kontakte. In 90 % der Fälle liegen sie im Google- oder iCloud-Konto, aber nicht die auf der alten SIM gespeicherten. Exportieren Sie diese vorher.
- Notieren Sie die mit der Nummer verknüpften Dienste: Bank, Finanzamt, Versicherung, Lieferplattformen, Messenger. Die Nummer bleibt gleich, aber die Zwei-Faktor-Authentifizierung per SMS setzt am Stichtag aus.
- Erfassen Sie Ihr Restguthaben. Datenvolumen, Minuten außerhalb des Tarifs, Optionen: Alles, was vor der Umstellung verbraucht wird, erscheint auf der Schlussrechnung des alten Anbieters.
- Prüfen Sie das Lastschriftmandat. Eine letzte Rechnung kommt fast immer nach der Portierung, manchmal erst einen Monat später. Löschen Sie das Mandat nicht sofort: Eine zurückgewiesene Lastschrift verursacht Gebühren und eine Zahlungsausfallmeldung.
- Bewahren Sie die alte SIM zwei bis drei Wochen in einer Aufbewahrungsbox für SIM-Karten auf, ohne sie zu zerstören. Sie ist nicht mehr nutzbar, aber bei einem Fehlschlag und einem neuen Anlauf dient die Historie als Nachweis für den zeitlichen Ablauf.
- Fotografieren oder archivieren Sie die Abschlussbestätigung, den RIO und das angekündigte Portierungsdatum. In einem Streitfall entscheidet sich die Beweisführung an diesen Daten.
Der Fall gesperrter Mobiltelefone und der Hardware
Ein oft vergessener letzter Punkt: Die Portierung überträgt eine Nummer, kein Telefon. In Frankreich dürfen von Anbietern verkaufte Mobiltelefone ab Inbetriebnahme nicht mehr an ein Netz gebunden sein – die Entsperrung ist kostenlos und sofort möglich, auch bei subventionierten Geräten. Verweigert Ihr Handy die SIM des neuen Anbieters, handelt es sich meist um ein außerhalb Frankreichs oder privat gebraucht gekauftes Gerät.
Zwei sinnvolle Prüfungen vor der Umstellung:
- Kontrollieren Sie die Kompatibilität der Frequenzbänder, besonders wenn Sie in ein anderes Netz wechseln. Ein importiertes Gerät unterstützt womöglich nicht das 700-MHz-Band, das in Frankreich für die Versorgung ländlicher Gebiete stark genutzt wird.
- Wenn Sie gleichzeitig ein refurbished Mobiltelefon übernehmen, tun Sie das vor der Portierung, nicht währenddessen: Zwei Variablen, die sich am selben Tag ändern, machen jede Fehlersuche unmöglich. Ein hochwertiges USB-C-Netzteil und eine Schutzhülle gehören zum selben Einkauf – die sollte man lieber vor der Inbetriebnahme haben.
Fazit: Das Recht besteht, der Zeitplan gehört Ihnen
Die Rufnummernmitnahme gehört zu den verbraucherfreundlichsten Mechanismen des französischen Mobilfunkmarkts: kostenlos, automatisch, sie ersetzt die Kündigung und ist in wenigen Werktagen abgeschlossen. Ihre einzigen beiden echten Fallstricke sind praktischer Natur: niemals selbst kündigen, wenn der Anschluss portiert werden soll, und das Umstellungsdatum bewusst wählen – nach dem tatsächlichen Bedarf an Erreichbarkeit, statt es dem Zufall zu überlassen.
Der Rest – RIO über die 3179, Abgleich des Vertragsinhabers, eSIM vorbereiten, schriftliche Beschwerde und dann der Schlichter – ist nur eine geordnete Abfolge von Schritten. Erledigen Sie sie der Reihe nach, halten Sie die Daten fest, und ein Anbieterwechsel wird wieder das, was er immer sein sollte: eine schlichte Korrektur der Rechnung.
Wichtige Quellen
- Arcep: Entscheidungen und Beobachtungsstelle zur Rufnummernmitnahme, Plattform „J'alerte l'Arcep".
- Médiateur des communications électroniques: kostenlose Anrufung nach einer schriftlichen Beschwerde, die unbeantwortet blieb.
- Code des postes et des communications électroniques: Artikel zur Rufnummernmitnahme und zu den Portierungsfristen.
- DGCCRF: Informationen zu Kündigungsgebühren und Geschäftspraktiken.
- UFC-Que Choisir, CLCV: Musterschreiben und Begleitung im Streitfall.

